Lohnsteuerhilfeverein ELVE e.V.

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Aktuelles

Hinweise an Arbeitnehmer für den Lohnsteuerabzug 2012
Die Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte, d.h. die Umstellung vom Verfahren
der bisherigen Lohnsteuerkarte auf die „ Lohnsteuerabzugsmerkmale – ELStAM“ verzögert sich erneut. Ursprünglich sollte das Verfahren bereits für das Jahr 2011 anzuwenden sein. Dieses Verfahren wird frühestens im Kalenderjahr 2012 starten. Die Eintragungen auf Ihrer letztmalig ausgestellten Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der vom Finanzamt ausgestellten Ersatzbescheinigung 2011 (Steuerklasse, Kinderfreibeträge, Kirchensteuermerkmal und ggf. Freibeträge) gelten daher bis zum Start des elektronischen Verfahrens weiter. Bei einem Arbeitgeberwechsel müssen Sie – wie bisher – dem neuen Arbeitgeber die Lohnsteuerkarte 2010 bzw. Ersatzbescheinigung 2011 aushändigen. Haben sich gegenüber den Eintragungen auf Ihrer Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 keine Änderungen ergeben, müssen Sie nichts weiter veranlassen.
Nur bei Änderungen, die nicht auf der Lohnsteuerkarte 2010 bzw. der Ersatzbescheinigung 2011 eingetragen sind, müssen Sie Ihren Arbeitgeber informieren. Dazu können Sie dem Arbeitgeber alternativ folgende Unterlagen vorlegen:
· Informationsschreiben Ihres Finanzamts über die erstmals elektronisch gespeicherten Daten für den Lohnsteuerabzug
 (ELStAM) ab 1. Januar 2012. Bitte verwenden Sie dieses nur, wenn die Angaben darin zutreffend sind.
· Ausdruck der ab 2012 gültigen ELStAM. Diesen erhalten Sie von Ihrem zuständigen Finanzamt.

Ein eventuell falscher Lohnsteuerabzug kann ggf. mit Beginn des elektronischen Verfahrens richtig gestellt werden. Sollte das Verfahren nicht in 2012 starten, kann ein falscher Lohnsteuerabzug nur durch eine Einkommensteuerveranlagung 2012 berichtigt werden.

Fahrten zu mehreren Arbeitsstätten sind Dienstreisen
Wie viele regelmäßige Arbeitsstätten ein Arbeitnehmer pro Tag aufsuchen kann, hat der
Bundesfinanzhof mit drei aktuellen Urteilen neu festgelegt.
Auch wenn sich die Tätigkeit auf mehrere Arbeitsorte verteilt, kann höchstens ein Ort regelmäßige Arbeitsstätte sein.
hier...

Bald Zusammenveranlagung für Lebenspartnerschaft?
Nachdem die Lebenspartnerschaft der Ehe bereits bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer gleichgestellt wurde, soll nun endlich auch bei der Einkommensteuer die Gleichstellung kommen. Eine Gesetzesinitiative hat das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen gestartet. Der Bundesrat hat der Initiative in der Sitzung am 17. Juni 2011 zugestimmt. Quelle: WISO SteuerBrief Ausgabe 7, Juli 2011

Grundlegende Voraussetzungen für ein häusliches Arbeitszimmer
Nach dem positiven Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes zur steuerlichen Berücksichtigung eines häuslichen Arbeitszimmers stellt sich für viele Steuerpflichtige nicht nur die Frage, wer die Kosten geltend machen kann, welche Grundvoraussetzungen der Fiskus an die Räumlichkeit stellt und wie in der Übergangszeit bis zur gesetzlichen Neuregelung zu verfahren ist.
Mehr dazu finden Sie hier...

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