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Wir betreuen Sie im Rahmen einer Mitgliedschaft bei Ihrer Einkommensteuererklärung
Dies erfolgt ausschließlich bei Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit, Renten, Versorgungsbezügen und Unterhaltsleistungen, für diesen Fall auch bei: · Einkünften aus Kapitalvermögen (z.B. Zinseinnahmen, Kapitalanlagen), · Einkünften aus Vermietung und Verpachtung (z.B. Wohnungsvermietung, Ackerpacht), · sonstigen Einkünften (z.B. private Veräußerungsgewinne) sofern die Einnahmen aus diesen drei Einkunftsarten insgesamt 13.000 bzw. 26.000 € bei Ehegatten nicht übersteigen.
Wir beantragen bzw. beraten Sie bei: · „Riester-Bonus“ und “Rürup-Rente” (steuerl. Auswirkungen) · Kindergeld · Eigenheimzulage mit Kinderzulage · Investitionszulage (nach §§ 3 und 4 InvZulG 1999) · Lohnsteuerermäßigung · Freistellungsantrag (bei Einnahmen aus Kapitalvermögen)
Zu unserem Rundumservice gehört selbstverständlich auch die: · Berechnung der Steuererstattungshöhe · Beratung bei der Wahl der richtigen Steuerklasse · Prüfung der Steuerbescheide · Einlegung und Führung von Rechtsmitteln bis zur Klage vor dem Finanzgericht · Informieren über Steuervorteile
Sie haben ganzjährig und umfassend Anspruch auf Beratung.
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